Für Kommunen und öffentliche Stellen

Für öffentliche Stellen ist Barrierefreiheit Pflicht. Seit 2020.

Rathaus, Stadtwerke, Schule oder kommunaler Eigenbetrieb: Deine Website muss für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein. Prüf in wenigen Sekunden, wo sie heute steht.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis in wenigen Sekunden

Das Problem

Was das Recht verlangt

Die Frist ist längst abgelaufen. Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen: Websites müssen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein, mobile Anwendungen seit dem 23. Juni 2021. Für den Bund regeln das BGG und BITV 2.0, für Länder und Kommunen die Landesgesetze.

Erklärung und Feedback gehören dazu. Jede Website braucht eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die regelmäßig aktualisiert wird, und einen Weg, über den Menschen Barrieren melden können.

Es wird geprüft. Die Überwachungsstellen der Länder kontrollieren Websites öffentlicher Stellen in Stichproben. Wer auf eine gemeldete Barriere keine Antwort bekommt, kann ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren anstoßen.

Ein Overlay reicht nicht. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern haben gemeinsam festgestellt: „Aktuell sind Overlay-Tools nicht in der Lage, einen Webauftritt, der Barrieren aufweist, komplett barrierefrei darzustellen.“ Deshalb setzt Libration Accessibility im Quelltext an. Was in die Erklärung gehört, steht im Artikel Erklärung zur Barrierefreiheit.

Die Chance

Was du gewinnst

Alle Bürgerinnen und Bürger erreichen. In Deutschland leben 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Statistisches Bundesamt, Ende 2025). Sie haben denselben Anspruch auf Anträge, Termine und Informationen wie alle anderen.

Weniger Rückfragen am Telefon. Wer online findet und versteht, was er braucht, muss nicht anrufen. Leichte Sprache und Vorlesen helfen besonders bei Verwaltungstexten.

Ein belastbarer Nachweis. Prüfbericht und Erklärung dokumentieren den Stand – für die Überwachungsstelle, den Rat und die Öffentlichkeit.

Die Lösung

So hilft dir Libration Accessibility

  • Korrekturen im Code

    Sprunglinks, Fokus-Reihenfolge, Beschriftungen und Tabellenköpfe werden im Quelltext korrigiert, nicht überdeckt.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Erklärung wird aus dem Prüfstand erzeugt und auf der Website eingebunden.

  • Prüfbericht als PDF

    Checkliste nach WCAG mit Fortschritt und ein Bericht für die Akte.

  • Leichte Sprache per KI

    Verwaltungstexte werden auf Knopfdruck vereinfacht. Die Fassung ist nicht von einer Prüfgruppe geprüft und so gekennzeichnet.

  • Läuft auf dem eigenen Server

    Das Plugin arbeitet lokal und zeichnet keine Besucherdaten auf. Nur die optionalen KI-Funktionen senden Inhalte verschlüsselt an unseren Server in der EU. Der AVV ist Vertragsbestandteil.

  • Monatliche Prüfung

    Die Website wird regelmäßig von außen geprüft. Verschlechtert sich etwas, kommt eine E-Mail.

Ehrlich gesagt: Libration Accessibility ist ein Plugin für WordPress. Eine Fassung für TYPO3 ist in Entwicklung, aber noch nicht erhältlich. Der kostenlose Scan funktioniert für jede Website, unabhängig vom System. Und auch mit Plugin gilt: PDF-Dokumente, Kontraste im Design und verständliche Texte brauchen eigene Arbeit.

Preise

Gute Software zu fairen Preisen

  • Free

    0 €

    für immer

    Widget, Basis-Korrekturen im Code, Checkliste, Alt-Text-Prüfung

  • Pro

    14,90 €

    pro Monat und Website · bei jährlicher Zahlung, zzgl. USt.

    Barrierefreiheitserklärung, PDF-Prüfbericht, monatliche Prüfung mit Meldung per E-Mail

  • Pro AI

    29,90 €

    pro Monat und Website · bei jährlicher Zahlung, zzgl. USt.

    Zusätzlich KI-Alt-Texte, Leichte Sprache und Vorlesen

  • Einrichtung

    ab 299 €

    einmalig · inkl. USt.

    Wir installieren, konfigurieren und liefern den Prüfbericht

Unser Service

„Bei uns sprichst du direkt mit dem Entwickler.“

Keine Vertriebsschleife, kein Ticketsystem mit drei Eskalationsstufen. Hinter Libration steht ein kleines Team mit über 25 Jahren Erfahrung in Websites und Entwicklung. Lern uns kennen oder schreib uns.

Häufige Fragen

Wir brauchen ein Angebot und eine Rechnung für die Beschaffung. Geht das?

Schreib uns über die Anfrage-Seite, was du brauchst. Du bekommst die Antwort direkt vom Entwickler.

Erfüllt das Plugin die BITV 2.0?

Kein Plugin kann das allein zusichern. Es behebt viele technische Barrieren automatisch, dokumentiert den Stand und zeigt, was noch offen ist. Die vollständige Konformität hängt auch von Inhalten, Dokumenten und Gestaltung ab.

Sind Leichte Sprache und Gebärdensprache vorgeschrieben?

Für Bundesbehörden verlangt die BITV 2.0 zentrale Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Für Kommunen gilt das Recht des jeweiligen Bundeslandes. Die KI-Fassung in Leichter Sprache hilft sofort, ersetzt aber keine geprüfte Übersetzung.

Unsere Website läuft auf TYPO3 oder einem anderen System. Was dann?

Nutze den kostenlosen Scan, um den Stand zu kennen. Wenn du über die TYPO3-Fassung informiert werden möchtest, schreib uns kurz.

Wie barrierefrei ist deine Website?

Der Scan dauert wenige Sekunden, kostet nichts und braucht keine Anmeldung.