Für Kommunen und öffentliche Stellen
Für öffentliche Stellen ist Barrierefreiheit Pflicht. Seit 2020.
Rathaus, Stadtwerke, Schule oder kommunaler Eigenbetrieb: Deine Website muss für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein. Prüf in wenigen Sekunden, wo sie heute steht.
Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis in wenigen Sekunden
Das Problem
Was das Recht verlangt
Die Frist ist längst abgelaufen. Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen: Websites müssen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein, mobile Anwendungen seit dem 23. Juni 2021. Für den Bund regeln das BGG und BITV 2.0, für Länder und Kommunen die Landesgesetze.
Erklärung und Feedback gehören dazu. Jede Website braucht eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die regelmäßig aktualisiert wird, und einen Weg, über den Menschen Barrieren melden können.
Es wird geprüft. Die Überwachungsstellen der Länder kontrollieren Websites öffentlicher Stellen in Stichproben. Wer auf eine gemeldete Barriere keine Antwort bekommt, kann ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren anstoßen.
Ein Overlay reicht nicht. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern haben gemeinsam festgestellt: „Aktuell sind Overlay-Tools nicht in der Lage, einen Webauftritt, der Barrieren aufweist, komplett barrierefrei darzustellen.“ Deshalb setzt Libration Accessibility im Quelltext an. Was in die Erklärung gehört, steht im Artikel Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Chance
Was du gewinnst
Alle Bürgerinnen und Bürger erreichen. In Deutschland leben 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Statistisches Bundesamt, Ende 2025). Sie haben denselben Anspruch auf Anträge, Termine und Informationen wie alle anderen.
Weniger Rückfragen am Telefon. Wer online findet und versteht, was er braucht, muss nicht anrufen. Leichte Sprache und Vorlesen helfen besonders bei Verwaltungstexten.
Ein belastbarer Nachweis. Prüfbericht und Erklärung dokumentieren den Stand – für die Überwachungsstelle, den Rat und die Öffentlichkeit.
Die Lösung
So hilft dir Libration Accessibility
Korrekturen im Code
Sprunglinks, Fokus-Reihenfolge, Beschriftungen und Tabellenköpfe werden im Quelltext korrigiert, nicht überdeckt.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wird aus dem Prüfstand erzeugt und auf der Website eingebunden.
Prüfbericht als PDF
Checkliste nach WCAG mit Fortschritt und ein Bericht für die Akte.
Leichte Sprache per KI
Verwaltungstexte werden auf Knopfdruck vereinfacht. Die Fassung ist nicht von einer Prüfgruppe geprüft und so gekennzeichnet.
Läuft auf dem eigenen Server
Das Plugin arbeitet lokal und zeichnet keine Besucherdaten auf. Nur die optionalen KI-Funktionen senden Inhalte verschlüsselt an unseren Server in der EU. Der AVV ist Vertragsbestandteil.
Monatliche Prüfung
Die Website wird regelmäßig von außen geprüft. Verschlechtert sich etwas, kommt eine E-Mail.
Ehrlich gesagt: Libration Accessibility ist ein Plugin für WordPress. Eine Fassung für TYPO3 ist in Entwicklung, aber noch nicht erhältlich. Der kostenlose Scan funktioniert für jede Website, unabhängig vom System. Und auch mit Plugin gilt: PDF-Dokumente, Kontraste im Design und verständliche Texte brauchen eigene Arbeit.
Preise
Gute Software zu fairen Preisen
Free
0 €
für immer
Widget, Basis-Korrekturen im Code, Checkliste, Alt-Text-Prüfung
Pro
14,90 €
pro Monat und Website · bei jährlicher Zahlung, zzgl. USt.
Barrierefreiheitserklärung, PDF-Prüfbericht, monatliche Prüfung mit Meldung per E-Mail
Pro AI
29,90 €
pro Monat und Website · bei jährlicher Zahlung, zzgl. USt.
Zusätzlich KI-Alt-Texte, Leichte Sprache und Vorlesen
Einrichtung
ab 299 €
einmalig · inkl. USt.
Wir installieren, konfigurieren und liefern den Prüfbericht
Alle Tarife sind monatlich kündbar. Alle Preise und Leistungen im Detail
Unser Service
„Bei uns sprichst du direkt mit dem Entwickler.“
Keine Vertriebsschleife, kein Ticketsystem mit drei Eskalationsstufen. Hinter Libration steht ein kleines Team mit über 25 Jahren Erfahrung in Websites und Entwicklung. Lern uns kennen oder schreib uns.
Häufige Fragen
Wir brauchen ein Angebot und eine Rechnung für die Beschaffung. Geht das?
Schreib uns über die Anfrage-Seite, was du brauchst. Du bekommst die Antwort direkt vom Entwickler.
Erfüllt das Plugin die BITV 2.0?
Kein Plugin kann das allein zusichern. Es behebt viele technische Barrieren automatisch, dokumentiert den Stand und zeigt, was noch offen ist. Die vollständige Konformität hängt auch von Inhalten, Dokumenten und Gestaltung ab.
Sind Leichte Sprache und Gebärdensprache vorgeschrieben?
Für Bundesbehörden verlangt die BITV 2.0 zentrale Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Für Kommunen gilt das Recht des jeweiligen Bundeslandes. Die KI-Fassung in Leichter Sprache hilft sofort, ersetzt aber keine geprüfte Übersetzung.
Unsere Website läuft auf TYPO3 oder einem anderen System. Was dann?
Nutze den kostenlosen Scan, um den Stand zu kennen. Wenn du über die TYPO3-Fassung informiert werden möchtest, schreib uns kurz.
Wie barrierefrei ist deine Website?
Der Scan dauert wenige Sekunden, kostet nichts und braucht keine Anmeldung.