Was kostet eine barrierefreie Website?
Die ehrliche Antwort beginnt mit „kommt darauf an“, aber nicht auf alles. Hier steht, was eine Prüfung kostet, wovon der Umbau abhängt, was Werkzeuge im Monat verlangen und welche Förderung es Ende 2026 noch gibt. Mit Quellen und ohne Pauschalpreis.
1. Die vier Kostenposten
Wer nach dem Preis einer barrierefreien Website fragt, fragt eigentlich nach vier verschiedenen Dingen:
| Posten | Was dazugehört | Größenordnung |
|---|---|---|
| Stand ermitteln | Automatischer Scan, manuelle Prüfung durch Fachleute | Scan oft kostenlos; manuelle Prüfung meist vierstellig |
| Mängel beheben | Theme, Formulare, Farben, Alt-Texte, Dokumente | Hängt vom Ausgangszustand ab, keine seriöse Pauschale |
| Werkzeuge | Prüf-Plugins, Monitoring, Widgets | Von kostenlos bis einige Hundert Euro im Monat |
| Pflege | Neue Inhalte barrierefrei einstellen, regelmäßig nachprüfen | Vor allem Arbeitszeit im Team |
Die Posten hängen zusammen: Eine gute Prüfung macht den Umbau billiger, weil niemand an der falschen Stelle arbeitet. Und wer beim Einstellen neuer Inhalte sauber arbeitet, muss später weniger reparieren.
2. Was eine Prüfung kostet
Automatischer Scan
Ein automatischer Scan prüft eine Seite in Sekunden, etwa auf fehlende Alternativtexte, zu schwachen Kontrast oder Formularfelder ohne Beschriftung. Viele solcher Werkzeuge sind kostenlos, darunter unser Website-Scan, die Browser-Erweiterung WAVE und die freie Fassung der axe DevTools. Die Grenze ist bekannt: Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Ob ein Alternativtext das Bild wirklich beschreibt oder ob man ein Menü mit der Tastatur bedienen kann, muss ein Mensch prüfen. Mehr dazu steht im Artikel Barrierefreiheit testen.
Manuelle Prüfung
Der bekannteste Maßstab in Deutschland ist der BIK BITV-Test. Die Prüfverbund-Seite nennt Richtpreise je geprüfter Seite, gestaffelt nach Komplexität:
| Komplexität der Seite | BITV-Test | BITV-Test mit WCAG 2.2 |
|---|---|---|
| Stufe I | 420 € | 450 € |
| Stufe II | 630 € | 675 € |
| Stufe III | 840 € | 900 € |
| Stufe IV | nach geschätztem Aufwand | |
Dazu kommt eine Grundgebühr, deren Höhe nicht veröffentlicht ist. Die Preise sind ausdrücklich nur Richtwerte, die Prüfstellen dürfen abweichen. Geprüft wird nicht jede Unterseite, sondern eine Stichprobe typischer Seiten. Zum Rechnen: Zehn Seiten der Stufe I ergeben nach diesen Richtpreisen 4.200 Euro plus Grundgebühr. Eine BIK-Prüfstelle nannte in ihrer Preisinformation von 2021 für typische Tests 4.000 bis 6.000 Euro netto.
Agenturen bieten auch kleinere Prüfungen an, die nicht dem vollständigen BIK-Verfahren folgen. Veröffentlichte Einstiegspreise liegen bei einigen Hundert bis gut tausend Euro, zum Beispiel „ab 1.140 Euro“ für einen BITV-Test beim Berufsförderungswerk Würzburg oder 600 bis 1.200 Euro für ein Audit bei einer kleineren Agentur. Was jeweils geprüft wird, unterscheidet sich stark. Frag nach, wie viele Seiten in die Stichprobe kommen, ob mit Screenreader und Tastatur getestet wird und ob du einen Bericht mit konkreten Korrekturhinweisen bekommst.
3. Was der Umbau kostet
Hier wird es unbequem: Eine belastbare, unabhängige Zahl für „Umbau einer Website“ haben wir nicht gefunden, auch keinen seriös belegten Prozentaufschlag gegenüber einem normalen Webprojekt. Agenturen nennen eigene Einstiegspreise, eine zum Beispiel „ab 1.500 Euro“ für die Optimierung und „ab 5.000 Euro“ für eine Neuentwicklung. Das sind Angebotspreise eines einzelnen Anbieters, keine Marktwerte.
Was sich sagen lässt: Die Kosten hängen fast nur vom Ausgangszustand ab. Billig und oft selbst machbar sind:
- fehlende oder schlechte Alternativtexte nachtragen,
- eine saubere Überschriftenfolge und verständliche Linktexte,
- die Sprache der Seite korrekt angeben,
- eine Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen.
Teuer wird es, wenn das Fundament nicht stimmt:
- Das Theme: Ist die Navigation nicht mit der Tastatur bedienbar oder der Fokus unsichtbar, muss jemand in den Code. Manchmal ist ein Theme-Wechsel günstiger als die Reparatur.
- Formulare und Bestellstrecken: Fehlermeldungen, Beschriftungen und Captchas betreffen genau die Seiten, die das BFSG meint.
- Das Corporate Design: Wenn die Hausfarbe auf Weiß den Kontrast nicht schafft, ist das eine Designentscheidung, keine Programmierfrage.
- Altlasten: Hunderte PDF-Dokumente oder Videos ohne Untertitel. Hier hilft es, zu sortieren, was noch gebraucht wird. Mehr dazu im Artikel Barrierefreie PDF.
Der wichtigste Spartipp ist deshalb der Zeitpunkt: Steht ohnehin ein Relaunch an, gehört Barrierefreiheit von Anfang an in die Ausschreibung. Die Web Accessibility Initiative des W3C weist darauf hin, dass Barrierefreiheit am günstigsten ist, wenn sie in die laufende Entwicklung eingebaut wird. Nachrüsten kostet mehr.
4. Was Werkzeuge kosten
Für WordPress gibt es Prüf-Plugins, die Fehler im Backend anzeigen, und Widgets, die Besuchern Einstellungen wie größere Schrift anbieten. Eine Auswahl öffentlicher Listenpreise, abgerufen am 25. Oktober 2026:
| Werkzeug | Art | Einstiegspreis |
|---|---|---|
| WP Accessibility | WordPress-Plugin, Korrekturen im Code | kostenlos |
| Accessibility Checker (Equalize Digital) | WordPress-Plugin, Prüfung im Backend | kostenlos; Pro 190 $ im Jahr für eine Website |
| Pope Tech | Prüfplattform | kostenlos bis 25 Seiten; Team ab 25 $ im Monat bei jährlicher Zahlung |
| UserWay | Widget mit automatischer Korrektur | 490 $ im Jahr bis 100.000 Seitenaufrufe im Monat |
| accessiBe | Widget mit automatischer Korrektur | 59 $ im Monat oder 490 $ im Jahr bis 5.000 Besuche im Monat |
| Siteimprove, Silktide, Eye-Able | Plattformen mit Monitoring | kein öffentlicher Preis, nur auf Anfrage |
| Libration (unser Plugin, zum Vergleich) | WordPress-Plugin, Korrekturen im Code, Bericht, Widget | kostenlos; Pro 14,90 € im Monat bei jährlicher Zahlung, zzgl. USt. |
Vorsicht bei Widgets, die versprechen, eine Website automatisch „konform“ zu machen. Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC hat den Anbieter accessiBe im Januar 2025 wegen genau dieses Versprechens zu einer Zahlung von einer Million US-Dollar verpflichtet. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern halten fest, dass solche Overlay-Werkzeuge eine Website mit Barrieren derzeit nicht vollständig barrierefrei darstellen können. Und in den USA, wo Klagen wegen Barrieren alltäglich sind, richteten sich laut dem Tracker des Anbieters UsableNet im September 2026 91 von 360 Klagen gegen Websites, die ein solches Widget einsetzen.
Ein Widget kann sinnvoll sein, als Ergänzung. Wer dafür jeden Monat zahlt und die Fehler im Code stehen lässt, hat am Ende beides: laufende Kosten und die Barrieren. Wie sich die Plugins unterscheiden, steht im Plugin-Vergleich.
5. Welche Förderung es gibt
Ein Förderprogramm, das barrierefreie Websites ausdrücklich nennt und Ende Oktober 2026 für Unternehmen und Vereine bundesweit offen ist, haben wir nicht gefunden. Was es gibt:
- BAFA-Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen: Bezuschusst wird Beratung, nicht die Umsetzung. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 Euro je Beratung, in den neuen Bundesländern werden 80 Prozent gefördert, in den übrigen Regionen ein geringerer Anteil. Einzelne Anbieter nutzen das Programm für Barrierefreiheitsprüfungen. Die Richtlinie gilt nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2026, und die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA beginnen.
- Aktion Mensch: Das Programm „Digitale Teilhabe für alle“ war von 2023 bis Ende 2024 offen und ist ausgelaufen. Die Aktion Mensch kündigt neue Förderangebote ab dem 2. November 2026 an. Für soziale Träger lohnt sich ein Blick, sobald sie veröffentlicht sind.
- Landesprogramme: Digitalboni der Länder ändern sich häufig. Das Bundesprogramm „go-digital“ ist Ende 2024 ausgelaufen, in NRW fördert „MID-Digitalisierung“ seit 2026 keine reinen Websites mehr. Frag bei deiner IHK oder Handwerkskammer nach dem aktuellen Stand.
Ein Detail mit Folgen: Wer Fördermittel für die Barrierefreiheit erhält, kann sich nach § 17 Abs. 4 BFSG nicht mehr darauf berufen, dass sie eine unverhältnismäßige Belastung wäre.
6. „Zu teuer“ als Ausnahme?
Das BFSG kennt tatsächlich eine Kostengrenze. Nach § 17 gelten die Anforderungen nur, soweit sie keine unverhältnismäßige Belastung bedeuten. Bewerten musst du das selbst, nach drei Kriterien aus Anlage 4 des Gesetzes:
- die Nettokosten der Barrierefreiheit im Verhältnis zu deinen gesamten Betriebs- und Investitionsausgaben,
- die geschätzten Kosten im Verhältnis zum Nutzen für Menschen mit Behinderungen, gemessen daran, wie oft und von wie vielen die Dienstleistung genutzt wird,
- die Nettokosten im Verhältnis zum Nettoumsatz.
Die Beurteilung musst du schriftlich festhalten, fünf Jahre aufbewahren, der Behörde auf Verlangen vorlegen und als Dienstleister spätestens alle fünf Jahre wiederholen. Außer bei Kleinstunternehmen musst du die Behörde außerdem informieren. Die Ausnahme ist also kein Freibrief, sondern eine dokumentierte Abwägung, die einer Prüfung standhalten muss. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, brauchen sie nicht: Sie sind ganz ausgenommen. Ob das auf dich zutrifft, klärt der BFSG-Check.
7. Was Nichtstun kostet
- Kundschaft: In Deutschland lebten Ende 2025 gut 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, 9,4 Prozent der Bevölkerung. Vier von fünf von ihnen sind 55 Jahre oder älter. Dazu kommen alle, die schlecht sehen, eine Hand nicht frei haben oder bei Sonne aufs Handy schauen.
- Behörde: Das BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor, allerdings erst nach Aufforderung und Frist.
- Abmahnung: Im veröffentlichten Fall wurden rund 2.700 Euro gefordert. Ob solche Abmahnungen halten, ist gerichtlich ungeklärt. Was tatsächlich droht, steht im Artikel BFSG-Verstoß: Was droht wirklich?
Wichtiger als jede Strafe ist der Vergleich der Zeitpunkte: Eine Abmahnung kostet ungefähr so viel wie eine solide Prüfung, behebt aber keinen einzigen Mangel.
8. So hältst du die Kosten klein
- Stand ermitteln. Mit einem kostenlosen Scan siehst du, ob du über ein paar Alt-Texte oder über das Theme reden musst.
- Das Einfache selbst erledigen. Alt-Texte, Überschriften, Linktexte und die Erklärung zur Barrierefreiheit brauchen keine Agentur.
- Prioritäten setzen. Erst die Seiten, über die Verträge zustande kommen: Kontakt, Buchung, Bestellung.
- Gezielt prüfen lassen. Eine manuelle Prüfung der wichtigsten Seiten ist sinnvoller als ein großes Audit, dessen Bericht in der Schublade liegt.
- Beim Relaunch einplanen. Barrierefreiheit gehört in die Ausschreibung, nicht in den Nachtrag.
- Neue Inhalte gleich richtig einstellen. Das kostet ein paar Minuten je Beitrag und spart die nächste Reparatur.
Quellen und Hinweise
- BIK BITV-Test: Ablauf und Richtpreise, abgerufen am 25. Oktober 2026
- tollwerk GmbH, Informationen zum BIK BITV-/WCAG-Test, Version 2.0.0 vom 10. April 2021
- Berufsförderungswerk Würzburg, Infoblatt Dienstleistungen
- kopfundstift, Barrierefreies Webdesign, Stand 30. Juli 2026 (Beispiel für Agenturpreise)
- W3C Web Accessibility Initiative, The Business Case for Digital Accessibility, aktualisiert 15. Juli 2024
- Preisseiten von Equalize Digital, Pope Tech, UserWay und accessiBe, abgerufen am 25. Oktober 2026
- Federal Trade Commission, Pressemitteilung vom 3. Januar 2025
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit (BFIT-Bund), Einschätzung zu Overlay-Tools
- UsableNet, ADA Website Compliance Lawsuit Tracker, abgerufen am 25. Oktober 2026 (Zahlen aus den USA)
- BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und IHK Schwerin zu den Förderbedingungen
- Aktion Mensch, Förderprogramme, abgerufen am 25. Oktober 2026
- SIHK Hagen zu MID-Digitalisierung ab 2026
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3, § 17 mit Anlage 4 und § 37, gesetze-im-internet.de
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 246 vom 13. Juli 2026
- Alle Preise ohne Gewähr, Stand 25. Oktober 2026. Dollarpreise wie vom Anbieter angegeben, ohne Umrechnung. Wir sind selbst Anbieter eines der genannten Werkzeuge.
Dieser Artikel gibt einen Marktüberblick und ersetzt weder ein Angebot noch eine Rechtsberatung.