Barrierefreier Onlineshop: Was das BFSG verlangt und wo Shops scheitern

Seit dem 28. Juni 2025 müssen die meisten Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, barrierefrei sein. Hier steht, wen das Gesetz erfasst, was es vom Shop konkret verlangt, an welchen Stellen Shops in der Praxis hängen bleiben und wie du deinen eigenen Shop in einer Stunde durchgehst.

Veröffentlicht am 2. November 2026 · Libration Redaktion · 9 Min. Lesezeit
Kurz gesagt Das BFSG gilt für Shops, über die Verbraucher Verträge abschließen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, und reine B2B-Shops. Neben der allgemeinen Barrierefreiheit verlangt die Verordnung ausdrücklich, dass Anmeldung, Sicherheitsfunktionen und Bezahlung barrierefrei sind. Genau dort, in der Kasse, scheitern die meisten Shops. Der schnellste Selbsttest ist ein Testkauf nur mit der Tastatur.

1. Gilt das Gesetz für meinen Shop?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Gemeint sind Websites und Apps, über die ein Verbraucher einen Vertrag abschließen kann. Ob du Waren, Tickets oder Termine verkaufst, spielt keine Rolle. Es kommt auf zwei Fragen an: Kann ein Verbraucher bei dir bestellen? Und ist dein Unternehmen größer als ein Kleinstunternehmen?

SituationFällt unter das BFSG?
Shop für Verbraucher, ab zehn Beschäftigten oder über zwei Millionen Euro Umsatz bzw. BilanzsummeJa
Kleinstunternehmen: unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder BilanzsummeNein, die Ausnahme gilt für Dienstleistungen
Reiner B2B-Shop, bei dem Verbraucher nachweislich nicht bestellen könnenNein
Website ohne Bestellmöglichkeit, etwa ein Katalog mit KontaktformularIn der Regel nein
Verkauf über einen Marktplatz wie eBay oder AmazonDie Plattform trägt die Pflichten für ihren Dienst; die Rolle der Händler ist noch nicht abschließend geklärt

Zwei Feinheiten: Bei der Zahl der Beschäftigten zählen nach verbreiteter Auslegung Vollzeitäquivalente, Auszubildende bleiben außen vor. Und die Ausnahme gilt nur für die Dienstleistung. Wer selbst Produkte herstellt oder einführt, die das BFSG als Produkte erfasst, etwa E-Book-Lesegeräte, ist dafür auch als Kleinstunternehmen in der Pflicht. Eine allgemeine Übergangsfrist für Shops gibt es nicht. Mehr zum Geltungsbereich steht im Artikel BFSG und EAA.

Für Österreich gilt dasselbe Prinzip nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Zuständig ist dort das Sozialministeriumservice in Linz. Details im Artikel zum Barrierefreiheitsgesetz in Österreich.

2. Was das Gesetz vom Shop verlangt

Grundsätzlich muss der ganze Shop wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. So formuliert es die Verordnung zum BFSG, und so sind auch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgebaut. Für den elektronischen Geschäftsverkehr nennt § 19 der Verordnung drei zusätzliche Punkte:

  • Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte, soweit der Hersteller oder Lieferant sie bereitstellt. Wer etwa Haushaltsgeräte verkauft, gibt solche Angaben an die Kundschaft weiter.
  • Anmeldung, Identifizierung, Sicherheitsfunktionen und Bezahlung müssen barrierefrei sein, also auch das Kundenkonto, die Bestätigung per Code und der Zahlschritt.
  • Identifizierungsverfahren, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste, die du anbietest, müssen ebenso nutzbar sein.

Dazu kommt die Informationspflicht nach § 14 BFSG mit Anlage 3: Du beschreibst in deinen AGB oder an anderer gut sichtbarer Stelle, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt, und nennst die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Wie das aussieht, zeigt der Artikel Erklärung zur Barrierefreiheit.

Welcher technische Maßstab gilt?

Das BFSG nennt keine Norm direkt. Es vermutet Konformität, wenn ein Angebot harmonisierte Normen erfüllt, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind. Maßgeblich ist die EN 301 549. Ihre neue Fassung 4.1.1 verweist auf WCAG 2.2 und wurde im September 2026 veröffentlicht. Für den European Accessibility Act stand die Fundstelle im Amtsblatt nach unserem letzten Stand noch aus. In der Praxis heißt das: WCAG 2.1 auf Stufe AA ist das Mindeste, WCAG 2.2 AA ist der sichere Maßstab für alles, was du jetzt baust. Die Kriterien stehen in unserer Übersicht WCAG 2.2.

3. Wo Shops tatsächlich scheitern

Mehrere Untersuchungen der letzten Monate zeigen das gleiche Bild:

  • Google, Aktion Mensch und die Stiftung Pfennigparade haben im Juni 2025 die Shops von 65 großen Händlern getestet. Nur 20 davon ließen sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Meist fehlte ein sichtbarer Fokus, man sah also nicht, wo man gerade ist.
  • Ein automatischer Scan des Dienstes rechtsklar24 fand im Sommer 2026 bei 94,6 Prozent von 934 geprüften Shops mindestens einen Befund, oft fehlende Alternativtexte oder Formularfelder ohne Beschriftung.
  • Die Contentsquare Foundation hat Shops in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien untersucht: 94 Prozent hatten eine nicht barrierefreie Kasse, auf 84 Prozent der Kassenseiten gab es Schaltflächen oder Felder ohne zugänglichen Namen.
  • Im weltweiten WebAIM-Million-Bericht 2026 hatten Shopping-Startseiten im Schnitt 71 automatisch erkennbare Fehler, gut ein Viertel mehr als der Durchschnitt aller Websites.

Das ist kein Randthema. In Deutschland lebten Ende 2025 rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, 9,4 Prozent der Bevölkerung. Dazu kommen viele ältere Menschen ohne Ausweis, die schlechter sehen oder eine ruhige Hand brauchen. In einer Civey-Umfrage vom November 2025 gab jeder Fünfte an, schon einmal einen Kauf wegen fehlender Barrierefreiheit abgebrochen zu haben. Die Umfrage hat ein Anbieter von Barrierefreiheitslösungen beauftragt, die Zahl ist also mit Vorsicht zu lesen.

4. Der Shop von vorn bis hinten

Am besten gehst du den Weg, den auch deine Kundschaft geht.

Einstieg: Cookie-Banner und Pop-ups

Das erste Hindernis ist oft der Cookie-Banner. Er muss sich mit der Tastatur erreichen und schließen lassen, und der Fokus muss danach sinnvoll weitergehen. Newsletter-Pop-ups, die sich nicht schließen lassen, nannten Befragte in der erwähnten Umfrage als häufigstes Ärgernis.

Navigation, Suche und Filter

Das Hauptmenü muss per Tastatur aufklappen, die Suche braucht eine Beschriftung, die man auch hört. Kritisch sind Filter, die die Produktliste ohne Neuladen ändern: Wer nicht sieht, bekommt sonst nicht mit, dass sich etwas getan hat. Eine kurze Statusmeldung wie „24 Produkte gefunden“ löst das. Farbfilter brauchen zusätzlich den Farbnamen als Text.

Produktseite

  • Bilder: Das Hauptbild braucht einen Alternativtext, der das Produkt beschreibt, nicht nur den Namen wiederholt. Anleitung im Artikel Alt-Texte richtig schreiben.
  • Varianten: Größe und Farbe müssen als Auswahl erkennbar sein. Ist eine Variante ausverkauft, muss das auch hörbar sein, nicht nur durchgestrichen.
  • Größentabellen als echte Tabelle mit Überschriften, nicht als Bild.
  • Bewertungssterne brauchen einen Text wie „4,5 von 5 Sternen“.
  • „In den Warenkorb“ muss bestätigen, dass es geklappt hat, für alle hörbar.

Warenkorb und Kasse

Hier entscheidet sich der Umsatz, und hier häufen sich die Fehler. Die wichtigsten Kriterien nach WCAG 2.2:

KriteriumWas es in der Kasse bedeutet
3.3.2 BeschriftungenJedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet
1.3.5 EingabezweckName, Adresse, E-Mail und Telefon tragen das passende autocomplete-Attribut, damit Browser sie ausfüllen können
3.3.1 FehlererkennungFehler werden als Text beim Feld genannt, nicht nur durch einen roten Rahmen
4.1.3 StatusmeldungenHinweise wie „Gutschein eingelöst“ werden vorgelesen, ohne dass der Fokus springt
3.3.7 Redundante EingabeDie Lieferadresse lässt sich als Rechnungsadresse übernehmen, statt alles neu zu tippen
2.2.1 ZeitlimitsLäuft eine Sitzung ab, wird gewarnt und man kann verlängern
2.5.8 ZielgrößePlus-, Minus- und Löschknöpfe sind groß genug zum Treffen

Kundenkonto, Login und Captcha

Das Kriterium 3.3.8 aus WCAG 2.2 verlangt, dass man sich ohne Gedächtnis- oder Denkaufgabe anmelden kann. Das Einfügen eines Passworts und der Passwortmanager dürfen nicht blockiert sein. Bestätigungscodes, die auf sechs Einzelfelder verteilt sind und kein Einfügen erlauben, verstoßen dagegen. Captchas, bei denen man verzerrten Text abtippen muss, sind auf Stufe AA nicht zulässig. Bilder-Captchas sind zwar erlaubt, für blinde Menschen aber trotzdem eine Hürde. Ein Gastkauf ohne Konto nimmt viel Druck heraus.

Bezahlung

Die Zahlfelder kommen oft vom Zahlungsanbieter, in einem eingebetteten Fenster, das du nicht ändern kannst. Trotzdem bist du für den Bezahlschritt verantwortlich. Frag deinen Anbieter nach einem Konformitätsbericht (oft „ACR“ oder „VPAT“ genannt). Der Bericht für Stripe in WooCommerce vom Juli 2026 meldet zum Beispiel bei mehreren Kriterien nur teilweise Unterstützung, vor allem bei den Schnellzahl-Knöpfen. Biete im Zweifel mindestens eine Zahlart an, die vollständig funktioniert.

5. Besonderheiten bei WooCommerce

WooCommerce gibt an, dass der Kern seines Frontends mit WCAG 2.2 AA weitgehend konform ist, wenn ein passendes Theme genutzt wird. Seit Version 10.0 vom Juli 2025 wurden über 140 Verbesserungen umgesetzt, unter anderem bei der Tastaturbedienung von Mini-Warenkorb und Filtern und bei Ansagen in der Kasse. Das heißt aber nicht, dass dein Shop barrierefrei ist. Den Ausschlag geben das Theme, Erweiterungen wie Filter- oder Variations-Plugins, Pop-up-Werkzeuge und der Zahlungsanbieter. WooCommerce selbst empfiehlt, den eigenen Shop mit automatischen Tests, Tastatur und Screenreader zu prüfen. Einen Überblick über Hilfswerkzeuge gibt unser Plugin-Vergleich.

6. Was droht, wenn der Shop nicht barrierefrei ist

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Bis Mitte 2026 gingen dort rund 700 Hinweise und Beschwerden ein. Ein öffentlich dokumentiertes Bußgeld nach dem BFSG gab es bis Juli 2026 nicht. Der Rahmen reicht bis 100.000 Euro, wenn eine Dienstleistung die Anforderungen nicht erfüllt. Daneben laufen Abmahnwellen, die Fachleute für zweifelhaft halten, deren Vergleichsforderungen aber von rund 600 auf rund 2.700 Euro gestiegen sind. In Frankreich hat ein Gericht im Juni 2026 eine große Supermarktkette verpflichtet, Website und App binnen sechs Monaten barrierefrei zu machen. Alles Weitere im Artikel BFSG-Verstoß: was droht wirklich?

7. Dein Shop in einer Stunde

  1. Testkauf mit der Tastatur: Maus weglegen und mit Tab, Umschalt+Tab, Enter und Leertaste vom Cookie-Banner bis zur Bestellübersicht gehen. Siehst du immer, wo du bist? Bleibst du irgendwo hängen?
  2. Formular absichtlich falsch ausfüllen: Werden die Fehler als Text genannt? Bleiben die richtigen Eingaben erhalten?
  3. Auf 200 Prozent zoomen: Bleibt alles lesbar, ohne dass man seitlich scrollen muss?
  4. Automatischen Scan über Startseite, Kategorieseite, Produktseite und Warenkorb laufen lassen.
  5. Zahlungsanbieter fragen und die Barrierefreiheitsinformation für AGB oder Fußzeile vorbereiten.

Was du dabei findest, ist meist schneller behoben, als man denkt: Beschriftungen, Alternativtexte und Kontraste sind Fleißarbeit. Teurer werden Theme-Fehler und fremde Erweiterungen. Womit du rechnen musst, steht im Artikel Was kostet eine barrierefreie Website?

Fang bei der Produktseite an Der Website-Scan prüft eine Seite in wenigen Sekunden und zeigt die gefundenen Barrieren, kostenlos. Lass ihn über eine Produktseite und den Warenkorb laufen. Den Testkauf mit der Tastatur ersetzt er nicht, aber er zeigt dir, wo du zuerst hinschauen solltest.

Quellen und Hinweise

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.